Pflege-Wegweiser

„Pflege: WER – WIE – WAS?“

Der erste Pflegebedarf tritt sehr oft unerwartet auf. Ob nach einem Autounfall, einem Sturz beim Einkaufen im Alter oder einem längeren Krankenhausaufenthalt. Plötzlich gilt es dann, sich mit dem fremden Theme „Pflege & Finanzierung“ zu befassen. Verstehen, richtig entscheiden und neben den übrigen Aufgaben des Alltages alle Notwendigkeiten zu koordinieren, ist sehr fodernd. Oft drängt die Zeit.

Um Sie zu unterstützen, haben wir häufig gestellte Fragen und wichtige Eckpunkte zu den drei Themen Neuer Pflegebedarf, Finanzierung und Pflegedienst wechseln für Sie zusammengefasst.

Neuer Pflegebedarf

Ab wann gilt ein Mensch als „pflegebedürftig“?

Definition des Bundesgesundheitsministeriums:

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Welche Pflegeformen gibt es?

Für die Bemessung der Kostenübernahme für Pflegeleistungen durch die gesetzl. Pflegekasse unterscheidet der Gesetzgeber drei Pflegeformen. Die Entscheidung, welche der drei Formen Sie wählen, liegt bei Ihnen.

  1. Vollstationäre Pflege: Unterbringung und pflegerische Unterstützung in einem Pflegeheim
  2. Ambulante Pflege: individuelle pflegerische Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause beim Patienten
  3. Pflege durch Angehörige: die Angehörigen übernehmen die komplette, sachgerechte Pflege
Welche Stufen der Pflegebedürftigkeit gibt es?

Der Gesetzgeber gliedert die Pflegebedürftigkeit entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs in fünf sogenannte „Pflegegrade“ (PG). Je höher der Pflegegrad, desto hoher der individuelle Pflegebedarf eines Menschen, je höher die Kostenübernahme der Pflegeversicherung. Die letzte Anhebung der Pflegesätze fand per 1. Januar 2016 statt.

 

 

 

 

 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Stand2015/01

 

Fallbeispiel „Pflegegrad I“ (erhebliche Pflegebedürftigkeit):

Liegt vor, wenn mindestens 1x täglich ein Hilfebedarf aus mindestens zwei Leistungsbereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe benötigt werden. Der wöchentliche pflegerische Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 90 Minuten, wovon mehr als 45 Minuten auf Grundpflege entfallen müssen.

 
Fallbeispiel „Pflegegrad II“
(Schwerpflegebedürftigkeit):

Liegt vor, wenn mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe benötigt werden. Der wöchentliche pflegerische Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 3h, wovon mehr als 2h auf Grundpflege entfallen müssen.

Wer bestimmt den Pflegegrad?

Die Bestimmung des Pflegebedarfes und damit die Zuweisung eines Pflegegrades erfolgt im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen durch eine neutrale Instanz: den „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK).

Auf Antrag vereinbaren die Pflegefachleute des MDK einen Vor-Ort-Termin in der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Hier wird anhand feststehender Kriterien bewertet, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad erteilt wird. Hier entscheidet sich, wie umfangreich die Kostenübernahme der Pflegekassen sein wird.

Die Einstufungstermine sind aus diesem Grund sehr wichtig. Salus-Pflege hat viel Erfahrung bei der Beantragung, sowie der Vorbereitung und Durchführung der MDK-Visite. Wir beraten Sie gern.

Selber pflegen oder pflegen lassen?

Wurde ein Pflegegrad erteilt, gilt es erneut zu entscheiden: „Übernehme ich die Pflege selber, oder übernehmen diese Fachleute in meinem Auftrag und in enger Rücksprache mit mir?“

Szenario 1: Pflege an Fachleute übergeben:

  • Sie wählen eine der unterschiedlichen Betreuungsformen: Ambulante Pflege, betreutes Wohnen, Senioren-Wohngemeinschaften mit rundum-Betreuung, Altenheim
  • Ein Pflegevertrag wird geschlossen
  • Die Pflege wird durch den jeweiligen Anbieter gemäß getroffener Vereinbarungen übernommen.
  • Sie stehen in regelmäßiger Rücksprache und steuern den Anbieter entlang ihrer Wünsche und Vorstellungen
  • Zeit, die Sie mit ihrem Angehörigen verbringen, ist „echte gemeinsame Zeit“ ohne pflegerische Verantwortlichkeit


Szenario 2
„selber pflegen“:

  • Sie haben pflegerische Erfahrung und fühlen sich in der Lage, ihren Angehörigen vollständig selber zu betreuen.
  • Nach Genehmigung des Antragstellung auf Pflegegeldzahlung gelten sie offiziell als pflegende Person.
  • Zur Qualitätssicherung der Pflege schreibt der Gesetzgeber die Teilnahme an sogenannten Betreuungsbesuchen vor. Ein ambulanter Pflegedienst Ihrer Wahl steht Ihnen hier einige Male im Jahr mit Rat & Tat.

„Pflege“ ist ein körperlich und seelisch fordernder Beruf, der genau wie andere Berufe, spezifische Fachkenntnisse, Erfahrung und Leidenschaft für die Arbeit erfordert. Haben Sie sich entschieden, selber zu pflegen, bringen Sie all dies mit.

Mit der Erfahrung aus vielen Beratungsgesprächen zeigt sich, was Familien wirklich suchen: Im Kern steht die Frage, wie man in dieser Phase des Lebens am besten Freude, Spaß am Leben und gemeinsame Erlebnisse teilen kann. Die Übernahmen eines fremden Berufes ist hier nicht immer die beste Wahl. Wir beraten Sie gern.

Ambulante Pflege oder Altenheim?

Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wir bei Salus-Pflege sind davon überzeugt, dass ambulante Pflege in der vertrauten häuslichen Umgebung der Versorgung im Altenheim klar vorzuziehen ist. Hierfür sehen wir 2 Gründe:

  • die unterstützungsbedürftige Person muss die vertraute Umgebung nicht verlassen
  • häusliche Pflege ist deutlich individueller

Dennoch: es gibt Krankheitsbilder, deren Behandlung im Rahmen der häuslichen Pflege kaum möglich ist. Der Umzug in ein Altenheim scheint hier unausweichlich. Es gibt jedoch Alternativen, die professionelle, pflegerische 24h-Betreuung mit einem häuslich-individuellen Rahmen verbinden. Die Senioren-Wohngemeinschaften von Salus-Pflege bieten hier eine Alternative zum Altenheim.

Am Ende entscheidet das Herz ein gutes Stück weit mit. Haben Sie nach Besuchen und Gesprächen das Gefühl, Ihren Angehörigen in gute, vertrauensvolle Hände zu geben, ist dies eine sehr gute Basis für eine Entscheidung.

Wer wählt den Pflegedienst aus?
In diesem Punkt besteht Wahlfreiheit – d.h. Sie entscheiden selbst, mit welchem ambulanten Pflegdienst Sie einen Pflegevertrag schließen.
Was ist zu tun, um Pflegeleistungen zuhause zu beziehen?

Ist die Entscheidung gegen ein Altenheim zu Gunsten der ambulanten Unterstützung gefallen, beginnt die Suche nach einem passenden Pflegedienst.

Informationen zu ambulante Pflegediensten finden Sie im Internet und auf unserer Homepage. Seriöse Anbieter werden grundsätzlich einen „Vor-Ort-Termin“ vereinbaren, um den individuellen Pflegebedarf zu bewerten und Ihre Wünsche zu besprechen. Auf dieser Basis wir ein Angebot erstellt. Dann entscheiden Sie.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt?

Es wird eine höhere Pflegegrad beantragt. Sind alle nötigen Kriterien erfüllt, wird diese durch den MDK erteilt.

Ein guter Pflegedienst hat die pflegerische Entwicklung seiner Patienten stets im Blick und kann einschätzen, ab welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Höherstufung erfolgsversprechend ist. Salus-Pflege unterstützt Angehörige und Patienten dabei, hier erfolgreich zu sein.

Trotz eines höheren Pflegegrades können Patienten in den allermeisten Fällen weiter zuhause gepflegt werden – ein nachträglicher Umzug in ein Altenheim ist nur selten notwendig. Unsere Pflegedienstleitung berät Sie gern.

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